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Mit dem Gesundheitsartikel aus dem KVG-Reformstau PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ruth Humbel   
Mittwoch, . Mai 2008
Am 1. Juni haben wir die Möglichkeit, mit einem Ja zum Gesundheitsartikel einen Richtungsentscheid zu Fällen hin zu einem von Qualität und reguliertem Wettbewerb geprägten Gesundheitssystem. Vertragsfreiheit und Monismus werden bereits seit 10 Jahren als entscheidende Reformschritte zur Dämpfung der stetig steigenden Gesundheitskosten diskutiert. Damit die KVG-Revision aus der bald 10-jährigen Blockade geführt werden kann, braucht es eine Verfassungsgrundlage.
Das 1996 in Kraft getretene Krankenversicherungsgesetz (KVG) hatte drei Zielsetzungen: Stärkung der Solidarität, Leistungsausbau und Dämpfung des Kostenwachstums. Während die ersten beiden Ziele erfüllt wurden, konnte die Kostendämpfung, welche primär eine Aufgabe der Kantone ist, nicht erreicht werden. Seit 1998 wird erfolglos versucht, wirksame Massnahmen gegen die stark steigenden Gesundheitskosten zu treffen. Man mag dies beklagen, weil es einen deprimiert, wie viel Aufwand bei all diesen Anstrengungen und Aufwendungen betrieben worden ist. Deshalb mein Vorschlag: Lernen wir aus dem, was in den letzten Jahren unternommen worden ist, profitieren wir von den Erfahrungen dieses aufwändigen und intensiven demokratischen Prozesses und geben wir in der kommenden Abstimmung Raum für eine Lösung. Beenden wir den Zustand der aufreibenden Ausweglosigkeit.

Schaut man zurück auf die letzten Jahre, so wird sofort deutlich, dass die richtigen Lösungen immer wieder vorgestellt worden sind. Es lohnt von sich daher, sich einen Überblick über die Etappen des bisher erfolglosen KVG-Reformprozesses zu verschaffen:

1.    Im September 1998 schlug der Bundesrat vor, im ambulanten Bereich die Globalbudgetierung einzuführen. Das Parlament lehnte diese Massnahme ab. Stattdessen hat der Nationalrat entschieden, in Richtung Aufhebung des Kontrahierungszwanges zu gehen. Aus der  Differenzbereinigung vom März 2000 resultierte ein Kompromissvorschlag, wonach der Bundesrat mit Art. 55 a KVG die Kompetenz erhielt, für eine befristete Zeit von drei Jahren einen Zulassungsstopp für Leistungserbringer, namentlich Ärzte, zu verfügen. Während dieser dreijährigen Phase sollte ein Modell  zur Umsetzung der Vertragsfreiheit erarbeitet und beschlossen werden.  

2.    Im Frühjahr 2002 beschloss der Bundesrat an seiner Klausurtagung in der Thurgauer Kartause Ittingen unter der damaligen Vorsteherin des EDI, Bundesrätin Ruth Dreyfuss, folgende Reformschritte in die Wege zu leiten: 1. Realisierbare Modelle für die Aufhebung des Kontrahierungszwanges bei den Ärzten und 2. eine monistische Spitalfinanzierung, d.h. die Finanzierung der Spitalkosten aus einer Hand wie es im ambulanten Bereich der Fall ist.

3.    Am 3. Juli 2002 verfügte der Bundesrat den Zulassungsstopp für die Dauer von drei Jahren. Insbesondere weil die Ärzteschaft zusammen mit linken Parteien eine Lockerung des Vertragszwanges verhindert hat, wurde der Zulassungsstopp verlängert. Er  läuft nun anfangs Juli 2008 aus, voraussichtlich ohne Nachfolgeregelung.

4.    Die zweite KVG Revision, welche in der Wintersession 2003 vom Parlament abgelehnt worden ist, hat die Aufhebung des Vertragszwanges vorgesehen.

5.    Anfangs 2004 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus der FMH, dem BSV den Versicherern und der Gesundheitsdirektorenkonferenz Grundlagen für eine monistische Spitalfinanzierung erarbeitet und 6 unterschiedliche Umsetzungsmodelle vorgeschlagen.

6.    Mit der Botschaft vom 26. Mai 2004 hat der Bundesrat erneut eine Vorlage über die Einführung der  Vertragsfreiheit vorgelegt. Diese wird von linker Seite wie auch von der Ärzteschaft vehement bekämpft.

7.    Zu erwähnen ist, dass in der Zwischenzeit zwei Verstaatlichungsinitiativen die Arbeiten an der KVG-Revision beeinträchtigt haben. Beide Initiativen wurden 2003 und 2007 vom Volk klar verworfen.

Die KVG-Revision erfährt dieses Jahr das 10jährige Jubiläum, ohne dass in den zentralen Reformvorhaben ein Fortschritt erzielt worden ist. Einziger Teilerfolg ist, dass das Parlament gegen den geballten Widerstand der Gesundheits- und Finanzdirektoren eine neue Spitalfinanzierung beschlossen hat, welche 2009 in Kraft treten wird. Bis 2012 müssen in allen Spitälern einheitliche, leistungsbezogene Fallpauschalen, sogenannte DRG, eingeführt werden.

Von den bundesrätlichen Zielen aus dem Jahre 2002, der  Einführung von Vertragsfreiheit und Monismus sind wir indes meilenweit entfernt. Der Widerstand der Ärzteschaft gegen jegliche Neuerungen im Krankenversicherungsbereich sowie die politische Opposition von linker Seite und den Kantonen haben bisher diese notwendigen Reformschritte verhindert.

Mit dem vorgeschlagenen Gesundheitsartikel will das Parlament die Ziele und Grundsätze für den Krankenversicherungsbereich erstmals in der Verfassung definieren und damit den Weg aus dem KVG-Reformstau ebnen. Der geltende  Art . 117 BV sagt lediglich, dass der Bund Vorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung erlässt und sie allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären kann. Während bei allen andern Sozialversicherungen, wie Arbeitslosenversicherung, Altershinterlassenen- und Invalidenversicherung, BVG sowie Familienpolitik die Grundsätze in der Verfassung festgehalten sind, gibt es nichts dergleichen für die Krankenversicherung. Dabei gibt es gerade in diesem Bereich zunehmend auch Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen. Deshalb verpflichtet der Gesundheitsartikel analog zum Bildungsartikel unter anderem die Kantone und den Bund zu einer intensiveren Zusammenarbeit.

Der Verfassungsartikel legt die Grundsätze fest und wird wegleitend sein, um den laufenden Gesetzgebungsprozess aus der Blockade zu führen und zu einem Abschluss bringen zu können. Sowohl die Vertragsfreiheit wie auch der Monismus müssen im Gesetz konkretisiert werden, das selber wieder referendumsfähig ist. Bei der Frage des Monismus stehen, wie dargelegt, sechs verschiedene Umsetzungsmodelle zur Diskussion. Es war nie die Rede davon, 6-8 Milliarden Steuerfranken einfach an die Krankenversicherer auszuzahlen. Wer das behauptet und wer von einem undemokratischen Prozess spricht, von Kassendiktat oder gar von Abbau in der Pflege, tut dies wider besseres Wissen und betreibt Angstmacherei. Ziel dieser Polemik kann nur sein, am bestehenden System nichts zu verändern und die anstehenden notwendigen KVG-Revisionen zu verhindern.


Ruth Humbel
Nationalrätin CVP, Aargau
 
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