zur Startseite von Ruth-Humbel.ch
Aktuelle Position:  
Home
 
   
Home
Texte
Über mich
Links
Kontakt
     
 
 Grüezi!
 Schön, dass Sie auf meine Website kommen!


Leben wir das Christentum; dann stört uns kein Minarett. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ruth Humbel   
Dienstag, . Dezember 2009

Nein zur Minarett-Initiative

Leben wir das Christentum; dann stört uns kein Minarett.

 

Das Plakat mit der in eine schwarze Burka verhüllten Frau neben schwarzen raketenähnlichen Minaretten wirkt bedrohlich und  macht Angst. Genauso wie fundamentalistischer Islam, die Scharia, Zwangsehen und Mädchenbeschneidung Entsetzen, Furcht und Abscheu auslösen.
Nur - ist das die muslimische Bevölkerung in unserem Land? Nein, das ist sie nicht und wir werden es mit unseren rechtsstaatlichen Mitteln nicht zulassen, dass es jemals so weit kommen wird. Zweifellos braucht es in unserem Land eine sachlich fundierte Diskussion über die Integration muslimischer Menschen in unsere christlich geprägte Gesellschaft. Weder die Minarett-Initiative noch die Angst schürende, diskriminierende Propaganda der Initianten vermögen indes eine notwendige Diskussion in Gang zu bringen, weil  Angst blockiert, Vorurteile zementiert und einen Dialog behindert.
Die Auseinandersetzung über die Minarett-Initiative schadet und geht am Kern des Problems vorbei. Wichtig wäre ein Diskurs über die Zukunft unserer Gesellschaft, über das Zusammenleben von Christen und Muslimen, vor allem auch über die Freiheits- und Grundrechte muslimischer Frauen. Die  Burka gehört nicht in unserer Gesellschaft. Was das Kopftuch betrifft soll jede erwachsene Frau selber entscheiden, ob sie es tragen will. Kinder aber dürfen nicht mit diesem Stigma aufwachsen. Ich bin klar der Meinung dass an Schulen ein Kopftuchverbot für Mädchen bis 16 Jahren wie auch für Lehrerinnen durchgesetzt werden muss. Es soll auch privatrechtlich organisierten Vereinen frei stehen, für Ihre Mitglieder das Tragen eines Kopftuches beim Sport zu verbieten.Nach der Aufhebung des Jesuiten- und Klosterartikels im Jahre 1973 hat das Volk 2001 auch den Bistumsartikel aus der Verfassung gestrichen. Seither haben wir in unserem Land eine klare Trennung von Kirche und Staat. Das gilt für alle Menschen, die bei uns wohnen, unabhängig von ihrer religiösen oder ethnischen Herkunft. Alle sollen ihren Glauben frei praktizieren können. Ebenso klar ist jedoch, dass der Staat die Normen des Zusammenlebens setzt. Alle, die bei uns leben, haben unsere rechtsstaatlichen Normen und gesellschaftlichen Prinzipien zu respektieren und sich daran zu halten. Verstösse sind nicht zu tolerieren, sondern mit unseren rechtsstaatlichen Mitteln zu sanktionieren. Zwangsheiraten können bei uns ebenso wenig toleriert werden wie religiös motivierte Gewalttaten. Bei uns gilt für alle Kinder eine uneingeschränkte Schulpflicht mit Hauswirtschaft, Schwimmunterricht, Klassenlager usw. Es gibt für keine Religionsgemeinschaft Ausnahmen aufgrund von Glaubensregeln. Anstatt über Inhalte zu diskutieren, wird von Rechtspopulisten gegen ein religiöses Symbol geschossen. Ein Bauverbot von Minaretten kann aber auch nicht dazu beitragen, fundamentalistisch-islamistische Strömungen zu bekämpfen. Im Gegenteil: Es müsste die gegenteilige Wirkung befürchtet werden. Ein Verbot kann Unsicherheit, Ausgrenzung und Hass schüren, weil sich auch die gemässigte muslimische Bevölkerung befremdet und gekränkt fühlen kann. Fundamentalistische Aktivitäten sind im Übrigen nicht an religiöse Zentren gebunden, sondern finden irgendwo statt.Ein Nein zur Minarett-Initiative heisst nicht, dass beliebig Minarette gebaut werden können. Wie alle Bauvorhaben müssen auch Sakralbauten die ordentlichen kommunalen Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen. Vorschriften des Raumplanungs- und Baurechts, des Ortsbild- und des Denkmalschutzes wie auch das Immissionsrecht ermöglichen differenzierte Lösungen. Kantone und Gemeinden sind auch bei diesen Projekten durchaus in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Ist ein Minarett ein Siegeszeichen für einen religiös-politischen Machtanspruch, für islamischen Fundamentalismus und für die Scharia, wie die Initianten behaupten oder ist ein Minarett ein religiöses Symbol, mit einem Kirchenturm vergleichbar, und Ausdruck der Religionsfreiheit, wie sie von unserer Bundesverfassung garantiert ist? Unsere Bundesverfassung von 1999 unterscheidet nicht mehr zwischen christlichen und anderen Religionen, sondern entspricht unserem Verständnis der konfessionellen Neutralität des Staates. Ein Verbot, das sich ausschliesslich gegen ein religiöses Symbol der Muslime richtet, verstösst gegen die verfassungsmässig garantierten Grundsätze der Rechtsgleichheit, der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der Verhältnismässigkeit.

Die Initianten beschwören die schleichende Islamisierung. Ist es aber nicht vielmehr so, dass wir uns als christliche Gesellschaft je länger, je mehr von unseren christlichen Wurzeln und Traditionen entfernen, uns aber gleichzeitig daran stossen, wenn andere Glaubensgemeinschaften ihren Glauben praktizieren und religiöse Symbole und Traditionen pflegen? 

Besinnen wir uns wieder vermehrt auf unsere christliche Kulturbasis, auf christliche Traditionen und Gepflogenheiten. Leben wir das Christentum. Dann wird uns kein Minarett stören, und wir haben auch keine Islamisierung zu befürchten.
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, . Dezember 2009 )
 
< zurück   weiter >

 

 

 
Leistungsausweis


Meine Biographie inkl. Voten und Vorstösse

 

Aktuellste Texte