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Erinnerungen an einen sündigen Priester PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ruth Humbel   
Samstag, . März 2010
Dürfen Erinnerungen an einen sündigen Priester positiv bleiben?

Von 1974 bis 1979 sangen mein Bruder und ich im Jugendchor (in dem auch zahlreiche Erwachsene mitwirkten), den Pater Gregor Müller in Baden begründet hatte, mit. Nicht immer fiel es leicht, am damals noch schulfreien Mittwochnachmittag zur Probe in die Sebastianskapelle zu fahren. Die Begeisterungsfähigkeit und die Freude, die Gregor Müller am A Cappella-Gesang zu vermitteln verstand, wie die Auftritte und Konzertteilnahmen in nah und fern - von Baden über Luzern bis Ancona (Italien) - als weitere Motivation waren in der Regel jedoch stärker als das Bedürfnis nach der "Badi" oder anderen Freizeitaktivitäten. Seine aufgeschlossene Art wie auch seine äussere Erscheinung als Geistlicher hoben sich für viele Jugendliche angenehm ab vom kirchlichen "Establishment". Keiner ahnte damals - abgesehen einiger weniger, die es natürlich "schon immer gewusst" bzw. geahnt und bei Gregor Müller eine homosexuelle oder pädophile Ader vermutet hatten -, dass es just dieses kirchliche "Establishment" war, das seine dunkle Seite deckte, ihn der weltlichen Justiz erfolgreich entzog und seine kriminelle Tat in die Verjährung rettete. Sein Wegzug ins Österreichische Ende der 80-er Jahre wurde gemeinhin bedauert. Was blieb, waren nur positive Erinnerungen.

 

Um es klarzustellen: Auch ohne weltliche Sühne bleiben die Taten Gregor Müllers kriminell. Daran gibt es nichts zu deuteln. Übergriffe - nicht nur, aber besonders - auf Kinder sind verwerflich. Wer von sich behauptet, nicht bloss einen Beruf auszuüben, sondern einer Berufung zu folgen, und wer für das Seelenheil seiner Mitmenschen verantwortlich zeichnen will, hat in erster Linie deren persönliche Integrität zu respektieren und zu garantieren. Wer hierzu nicht in der Lage ist, hat als Seelsorger nichts verloren. (Ein Gleiches gilt für Pädagogen und Eltern.) Im konkreten Fall steht und stand auch das Bistum Basel in der Pflicht. Das Motto "was nicht sein darf, kann nicht sein" - kurzum Scheinheiligkeit - hat in der Kirche, die der Ehrlichkeit, dem Bekennen der Schuld und der Busse für Begangenes verpflichtet sein sollte, nichts zu suchen. Die Sachlage ist in objektiver Hinsicht eindeutig.

 

Doch sollen wir deshalb unsere guten Erinnerungen an Gregor Müller verdrängen oder gar auslöschen? Gebietet nicht unser Strafrecht – wie auch der christliche Glaube - auch nach strafmindernden Umständen zu suchen und die guten Seiten, um die man weiss, zu benennen, sie in die Waagschale zu werfen? Wir,  mein Bruder Achilles und ich, sind uns unschlüssig: die öffentliche Meinung scheint derzeit - vielleicht unter dem Einfluss der Vielzahl der Verfehlungen katholischer Priester, die von Tag zu Tag neu bekannt werden, zu Recht - kein Erbarmen zu kennen. Und dennoch entscheiden wir uns: Schatten ist ohne zumindest ein wenig Licht undenkbar. Also behalten wir auch die Erinnerung an das Positive, was Gregor Müller in Baden geleistet hat, in der Hoffnung, dass er sich wenigstens seit seinem Zuzug nach Baden 1973 nichts mehr hat zu schulden kommen lassen.

Letzte Aktualisierung ( Samstag, . März 2010 )
 
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