zur Startseite von Ruth-Humbel.ch
Aktuelle Position:  
Home arrow Texte arrow Nein zur willkürlichen Ausschaffungsinitiative
 
   
Home
Texte
Über mich
Links
Kontakt
     
 
Nein zur willkürlichen Ausschaffungsinitiative PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ruth Humbel   
Freitag, . Juni 2010

Nein zur willkürlichen Ausschaffungsinitiative
Ja zum klaren Gegenvorschlag

Die CVP-EVP-glp  wird den Mehrheitsanträgen folgend, d.h. die Ausschaffungsinitiative für gültig erklären, die Initiative ablehnen und dem Gegenvorschlag zustimmen.

Zur Ausgangssituation: In der Schweiz leben heute über 1,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Das sind 21,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Ein Grossteil dieser Migrantinnen und Migranten lebt gut integriert, hat sich unseren Sitten angepasst und leistet einen wesentlichen Beitrag an unsere Volkswirtschaft.

Wir haben in der  Migrationspolitik aber auch Probleme, die unsere Bevölkerung stark beschäftigen. Eines dieser Probleme ist die Ausländerkriminalität. Die Straffälligkeit von Ausländern ist überproportional gross. Das belegen folgende Zahlen: 51 Prozent der wegen Verbrechen und Vergehen verurteilten Personen sind Ausländer, und fast 70 Prozent aller in der Schweiz Inhaftierten sind Ausländer, bei einer Wohnbevölkerung von 21,5%.

Die hohe Ausländerkriminalität ist einer der Hauptgründe für die zunehmenden Spannungen zwischen Schweizern und der ausländischen Wohnbevölkerung. Der Handlungsbedarf ist unbestritten, insbesondere auch im Interesse der grossen Mehrheit der ausländischen Bevölkerung, welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt.

 

Die CVP-EVP-GLP Fraktion ist klar der Meinung, dass ausländische Straftäter bei schweren Verstössen nicht nur strafrechtlich, sondern auch verwaltungsrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Jene, welche das Gastrecht in gröbster Weise verletzen, sollen ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Unabdingbar ist aber, dass der Staat verhältnismässig und völkerrechtskonform handelt und nicht willkürlich agiert. Die Ausschaffungs-Initiative erfüllt diese Kriterien nicht. Sie listet undifferenziert und pauschalisierend einen Katalog von Delikten auf, die für Ausländerinnen und Ausländer eine Verwirkung der Aufenthaltsansprüche in unserem Land zur Folge hat. Die Liste ist willkürlich, weder vollständig noch sinnvoll.

Nach den Abstimmungserfahrungen mit der Verwahrungs- und der Minarett-Initiative ist klar geworden, dass das Volk nicht mit rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Argumenten zu überzeugen ist, wenn eine Fragestellung stark mit Emotionen verbunden ist. Die Ausschaffungsinitiative ist ebenfalls ein emotionalisiertes Thema und kann wiederum – wie bei der Minarett initiative -  zu einer Stellvertreterdiskussion führen und einen Entscheid auslösen, welcher Ausdruck von Unbehagen und Ängsten ist, aber nicht das eigentliche Probleme löst.

Die Ausschaffungsinitiative greift dieses Unbehagen auf, bietet aber keine adäquate Lösung. Sie fordert, dass alle Ausländer automatisch das Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie eines von explizit aufgezählten Delikten begangen haben. Dieses Schema scheint auf den ersten Blick verlockend klar zu sein. 

Ebenso klar ist aber, dass die Initiative Grundprinzipien von Recht, Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit widerspricht. Schwere Gewalt- und Sexualdelikte werden mit missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen in einen Topf geworfen.
Die SVP-Initiative will Kleinkriminelle sowie unberechtigte Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbezüger ohne wenn und aber aus unserm Land ausschaffen. Gleichzeitig schützt die SVP aber Steuerbetrüger und Wirtschaftskriminelle.
Was hat das mit Verhältnismässigkeit, mit Recht und Gerechtigkeit zu tun? Nichts, rein gar nichts! Die Initiative ist schlecht redigiert. Sie mischt willkürlich schwere Verbrechen mit Bagatellfällen. Der Rechtstaat muss aber die Grundrechte garantieren, das Verhältnismässigkeitsprinzip bewahren und Menschen vor Willkür schützen.

Obwohl wir in der Initiative eine Verletzung dieser verfassungsmässigen Grundprinzipien sehen, sind wir der Meinung, dass die Initiative für gültig zu erklären ist.

Die Frage der Gültigkeit dürfen wir nämlich nicht politisch, sondern müssen wir rechtlich beurteilen. Juristisch verstösst die Initiative zwar gegen verfassungsmässige Prinzipien und gegen Völkerrecht, zum Bsp. gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU.
Aber sie verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht, wie wir den Begriff zwingendes Völkerrecht gemäss Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung bisher interpretiert und mehrheitlich verstanden haben.

Darüber, was materiell unter zwingendem Völkerrecht verstanden wird, gehen die Meinungen zwar auseinander. Einigkeit dürfte aber immerhin darin bestehen, dass das Verbot von Sklaverei, Völkermord, der Sklaverei, der Folter, der Rassendiskriminierung, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das sogenannte Non-Refoulement-Gebot zum Jus cogens gehören. 

Diese Interpretation des zwingenden Völkerrechts entspricht der bisherigen Praxis von Bundesrat und Parlament. Es wäre daher politisch unklug und sowohl in der Sache wie auch vom Zeitpunkt her falsch, wenn wir jetzt eine Praxisänderung in der Auslegung der Verfassung vornehmen würden und die Initiative für ungültig erklären würden.

Die Ausschaffungs-Initiative thematisiert ein reales existierendes Problem und nimmt ein Unbehagen auf, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Dieses Unbehagen, auch gewisse Ängste in der Bevölkerung sind ernst zu nehmen. Die Lösung des Problems muss aber darin liegen, Ängste zu nehmen und nicht Ängste zu schüren, Vertrauen zu schaffen,  Gewalt und Kriminalität einzudämmen sowie die Sicherheit zu verbessern.

Der Gegenentwurf nimmt das Kernanliegen der Initiative auf, ist aber im Gegensatz zur Initiative verhältnismässig sowie verfassungs- und völkerrechtskonform. Die Vorteile gegenüber der Initiative liegen vor allem in folgenden Punkten: 

  1.  Die Gründe, die zu einer Ausweisung führen, werden klar definiert und strukturiert.
  2. Der Gegenvorschlag bringt deutlich zum Ausdruck, dass bereits beim Entscheid, also nicht erst beim Vollzug, über den Entzug des Aufenthaltsrechtes und die Wegweisung die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung, aber auch das Völkerrecht zu beachten sind
  3. Der Gegenentwurf enthält auch einen Integrationsartikel. Integration ist eine Voraussetzung für ein problemloses Zusammenleben der einheimischen mit der ausländischen Bevölkerung.  Integration im Sinne von Fordern und Fördern ist eine präventive Massnahme, eine Aufgabe welche von Bund zusammen mit Kantonen und Gemeinden wahrzunehmen ist. Die Integration ist Prävention. Die Ausschaffung ist eine Sanktion, wenn sich Ausländer nicht integrieren und kriminell werden.
Die CVP-EVP-GLP unterstützt diesen neuen Integrationsartikel im direkten Gegenvorschlag. Zusammenfassend wird unsere Fraktionsgemeinschaft die Initiative für gültig erklären, die Initiative ablehnen und dem Gegenvorschlag gemäss Mehrheitsentscheiden zustimmen.

 

 

Letzte Aktualisierung ( Freitag, . Juni 2010 )
 
weiter >